Therapie - Kinder

Wir behandeln Kinder mit:

  • verzögerter Sprachentwicklung / Sprachentwicklungsstörung
  • Dysgrammatismus (Störung der Grammatik)
  • Artikulationsstörungen / Dyslalie (z. B. Lispeln, fehlerhafte Lautbildung)
  • Sprachentwicklungsstörungen aufgrund von Hörbehinderung, Wahrnehmungsstörungen, geistiger Behinderung, Körperbehinderung
  • Autismus
  • Störungen der Nahrungsaufnahme
  • Näseln (z. B. bei einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte)
  • myofunktionelle Störung (Störung im Bewegungsablauf von Lippen und Zunge, häufig im Zusammenhang mit kieferorthopädischer Behandlung)
  • Lese-Rechtschreib-Störung
  • kindliche Stimmstörung
  • Stottern, Poltern (Störung im Redefluss)


Die Therapie erfolgt auf ärztliche Verordnung und gehört zur medizinischen Grundversorgung. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Kinder vollständig. Erwachsene zahlen in der Regel einen Selbstbehalt von 10% der Behandlungskosten+10.- Euro pro Verordnung. Liegt eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vor, entfällt der Selbstbehalt.

Wir führen auf ärztliche Verordnung auch Hausbesuche durch.

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